Gesamtarbeitsvertrag: Mehr Sicherheit, mehr Möglichkeiten

Die Medi Job GmbH ist dem GAV Personalverleih unterstellt. 

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Personalverleih ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Der  GAV (Gesamtarbeitsvertrag) Personalverleih bietet Ihnen als temporärer Mitarbeiter/ Mitarbeiterin viele Vorteile:

  • Subventionierte Weiterbildung
  • Bessere Altersvorsorge
  • Besserer Krankentaggeld-Schutz
  • Branchenspezifische Mindestlöhne

Mit dem GAV Personalverleih wurde erstmals ein einheitliches und umfassendes Regelwerk geschaffen, welches für sämtliche Temporäreinsätze gilt. Ziel ist es, die Arbeitnehmenden vor Willkür zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Der GAV enthält daher Minimalbestimmungen was die Arbeitsbedingungen anbelangt und ist für Arbeitnehmende sowie Arbeitgeber verbindlich.

Die Innovation des GAV‘s für den Personalverleih sieht die Einführung des Weiterbildungsfonds für temporär Arbeitende vor. Diese Neuerung wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih (GAV) per 1. Januar 2012 beschlossen. Mit Zusatzausbildungen können temporäre Mitarbeiter ihren Marktwert steigern und ihre Vermittelbarkeit verbessern.

Wir  informieren Sie gerne unverbindlich und kostenlos über die neuen Vorteile.

Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.